April 29, 2024

EUDR – Entwaldungsverordnung

Das müssen Sie wissen!
EUDR – Entwaldungsverordnung

Die globale Entwaldung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Europäische Union reagiert darauf mit der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), die Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferketten transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Doch was genau bedeutet das? Wer ist betroffen? Und wie bereitet man sich vor? Dieser Beitrag liefert einen kompakten Überblick.

Was ist die EUDR?

Die EUDR (European Union Deforestation Regulation) soll sicherstellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, die weltweite Entwaldung einzuschränken.Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen mittlere und große Unternehmen nur noch EUDR-relevante Produkte in die EU importieren, dort erstmals in Verkehr bringen, exportieren oder innerhalb des EU-Marktes handeln, wenn diese nachweislich entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden (Art. 3 EUDR).

Unternehmen müssen gegenüber der EU belegen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Dazu sind für jede Lieferung Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem einzureichen, gestützt auf umfassende Daten und Risikoanalysen. Nur bei keinem oder vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko dürfen Produkte ab dem 30. Dezember 2025 weiterhin importiert, exportiert oder auf dem EU-Markt gehandelt werden. Andernfalls ist der Vertrieb untersagt.

Betroffen sind insbesondere Rohstoffe und Produkte:
  • Rinder (inkl. Leder)
  • Holz (z. B. Möbel, Papier, Zellstoff)
  • Palmöl (inkl. Kosmetika, Lebensmittel, Biokraftstoffe)
  • Soja (z. B. Futtermittel, Lebensmittel)
  • Kaffee
  • Kakao (inkl. Schokolade)
  • Kautschuk (z. B. Reifen, Handschuhe)

Für wen gilt die EUDR und ab wann?

  • Für mittlere und große Unternehmen gilt die EUDR ab 30. Dezember 2025
  • Für Klein- und Kleinstunternehmen tritt die EUDR ab 30. Juni 2026 in Kraft
  • Betroffene Akteure sind Marktteilnehmer und Händler. Die Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Position in der Lieferkette sowie der Unternehmensgröße.

Die EUDR wird für viele Unternehmen ein Umdenken erfordern. Wer jedoch frühzeitig in Transparenz, Datenmanagement und nachhaltige Partnerschaften investiert, kann daraus einen echten Mehrwert schaffen — für das eigene Unternehmen und für unseren Planeten.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Umsetzung lieferkettenbezogener Sorgfaltspflichten unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der EUDR effizient und praxisnah in Ihre Prozesse zu integrieren.

Handeln Sie jetzt, um Ihre Lieferkette zukunftssicher zu machen.

Weitere Informationen zur EUDR finden Sie hier.